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   OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13   

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OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13 (https://dejure.org/2014,2849)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 1 MN 245/13 (https://dejure.org/2014,2849)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 1 MN 245/13 (https://dejure.org/2014,2849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 4a Abs. 3
    Beschränkung der Bekanntmachung einer erneuten Auslegung auf neu hinzugekommene Umweltinformationen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan erneut ausgelegt: Welche Informationen braucht die Bekanntmachung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 463
  • NVwZ-RR 2014, 5
  • DÖV 2014, 498
  • BauR 2014, 2029
  • BauR 2015, 546
  • ZfBR 2014, 372
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Gleiches gilt für den ebenfalls von den Beteiligten nicht angesprochenen Verkündungsmangel, der darin begründet liegt, dass der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen auf die DIN 45691 Bezug nimmt, ohne sicherzustellen, dass die Planbetroffenen auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.12.2013 - 4 BN 48.13 -, juris; Beschl. v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 = juris; ferner Senat, Beschl. v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris-Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    In einem solchen Fall hindert § 88 VwGO das Normenkontrollgericht nicht, abweichend vom gestellten Antrag die angegriffene Rechtsnorm insgesamt für unwirksam zu erklären (BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567 = BRS 52 Nr. 36 = juris); entsprechendes muss dann auch für das Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO gelten.
  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Das setzt voraus, dass dem Bekanntmachungsakt alle übrigen Schritte, die für seine Rechtmäßigkeit erforderlich sind, vorausgegangen sind (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, BauR 1996, 670 f. = juris Rn. 3; Beschl. v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611 ff. = juris Rn. 5 f.; Senat, Urt. v. 28.11.2012 - 1 KN 29/10 -, Vnb).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Das setzt voraus, dass dem Bekanntmachungsakt alle übrigen Schritte, die für seine Rechtmäßigkeit erforderlich sind, vorausgegangen sind (BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, BauR 1996, 670 f. = juris Rn. 3; Beschl. v. 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611 ff. = juris Rn. 5 f.; Senat, Urt. v. 28.11.2012 - 1 KN 29/10 -, Vnb).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 BN 48.13

    Zu den Anforderungen an eine ortsübliche Bekanntmachung, wenn der Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Gleiches gilt für den ebenfalls von den Beteiligten nicht angesprochenen Verkündungsmangel, der darin begründet liegt, dass der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen auf die DIN 45691 Bezug nimmt, ohne sicherzustellen, dass die Planbetroffenen auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.12.2013 - 4 BN 48.13 -, juris; Beschl. v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 = juris; ferner Senat, Beschl. v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris-Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte.
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Aus anderen wichtigen Gründen ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn der Normenkontrollantrag mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, juris = BRS 48 Nr. 30; siehe auch Beschl. v. 30.8.2001 - 1 MN 2456/01 -, juris = NVwZ 2002, 109 = BRS 64 Nr. 62).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 1 MN 58/08

    Normenkontrollantragsbefugnis eines Plannachbarn bei Erweiterung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    35 Anders als ggf. hinsichtlich des Ausfertigungsmangels wirkt sich hier die Senatsrechtsprechung (vgl. Beschl. v. 15.4.2008 - 1 MN 58/08 -, BauR 2009, 85 = BRS 73 Nr. 61 mit ausführlichem Zitat des bis dahin unveröffentlichten Beschlusses vom 15.11.2000 - 1 M 3238/00 - sowie Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OVG Münster; s. auch Senatsbeschl. vom 27.9.1999 - 1 M 2579/99 -, juris), nach der eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO unter bestimmten Voraussetzungen nicht aus anderen wichtigen Gründen geboten ist, wenn ein Fehler einer Satzung heilbar ist, nicht zugunsten der Antragsgegnerin aus.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2013 - 1 MN 90/13

    Notwendige Angaben (Arten umweltbezogener Informationen) in einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte.
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2011 - 1 KN 19/09

    Wahrung des Vertrauensschutzes eines Eigentümers bei Änderung des Festsetzung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2014 - 1 MN 245/13
    Gleiches gilt für den ebenfalls von den Beteiligten nicht angesprochenen Verkündungsmangel, der darin begründet liegt, dass der Bebauungsplan in den textlichen Festsetzungen auf die DIN 45691 Bezug nimmt, ohne sicherzustellen, dass die Planbetroffenen auch vom Inhalt der DIN-Vorschrift verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis erlangen können (vgl. zu diesem Erfordernis zuletzt BVerwG, Beschl. v. 5.12.2013 - 4 BN 48.13 -, juris; Beschl. v. 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, NVwZ 2010, 1567 = juris; ferner Senat, Beschl. v. 27.4.2011 - 1 KN 19/09 -, BRS 78 Nr. 56 = juris-Rn. 25 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 1 M 3238/00

    Bauleitplanung; Bewertungsverfahren; einstweilige Anordnung; Erforderlichkeit;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 92/19

    Dauerwohnen; Ferienwohnen; Grundfläche

    Der Plan wurde nicht, wie § 11 Abs. 1 Satz 1 NKomVG es erfordert, vor der Bekanntmachung vom Bürgermeister der Antragsgegnerin unterzeichnet (vgl. zu diesem Erfordernis einer Ausfertigung u.a. Senatsurt. v. 11.12.2018 - 1 KN 185/16 -, BauR 2019, 613 = juris Rn. 28; Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, BauR 2014, 2029 = juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

    Dahingestellt bleiben kann, ob der Eilantrag auch deshalb abzulehnen ist, weil dem Antragsteller zugemutet werden kann, künftige Baugenehmigungen anzufechten und um vorläufigen Rechtsschutz nach § 80a VwGO nachzusuchen (bejahend von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 47 Rn. 143; Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 47 Rn. 49; Schenke/Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 47 Rn. 152; verneinend Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, § 47 Rn. 141), oder der Bebauungsplan - unterstellt - an einem Verfahrensfehler leidet, der geheilt werden kann und nach dem Vorbringen der Antragsgegnerin auch geheilt werden soll (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 1 MN 245/13 - NVwZ-RR 2014, 463 .
  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines

    Auf einen möglichen Ausfertigungsmangel könne eine einstweilige Anordnung nicht gestützt werden, weil die Antragsgegnerin einen solchen bei der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens ohnehin beheben werde (NdsOVG, Beschl. v. 25. Februar 2014 - 1 MN 245/13 -, juris Rn. 31), was konkret für Ende März absehbar sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2022 - 3 S 3779/21

    Bebauungsplan; beachtlicher Fehler im Abwägungsvorgang; schwerer Nachteil;

    In diesem Falle wäre sie dahin zu konkretisieren, dass dies nur der Fall ist, wenn die Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren offensichtlich möglich ist, ohne den Inhalt des Bebauungsplans zu ändern (in vergleichbarem Sinne auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.02.2014 - 1 MN 245/13 - NVwZ-RR 2014, 463).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2015 - 1 KN 199/13

    Auslegungsbekanntmachung; Biogasanlage; Industriegebiet; öffentliche Auslegung;

    Der Plan ist nicht, wie erforderlich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630 = BRS 58 Nr. 41 = juris Rn. 3 m.w.N.; Senatsurt. v. 9.9.2014 - 1 KN 215/12 -, DVBl. 2014, 1473 = juris Rn. 22; Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = juris Rn. 31 m.w.N.) vor seiner Verkündung ausgefertigt worden.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2015 - 1 MN 116/15

    Auslegungsbekanntmachung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Präklusion; umweltbezogene

    Das ist bei Fehlern der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie hier, nicht der Fall (vgl. Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, juris-Rn. 61; Senatsbeschl. v. 4.5.2012 - 1 MN 218/11 -, juris-Rn. 59), ohne dass es bei einem Fehler in der Auslegungsbekanntmachung darauf ankäme, dass dieser den Antragsteller konkret von der Erhebung bestimmter Einwendungen abgehalten hätte (vgl. Senatsbeschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = ZfBR 2014, 372 = juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2014 - 2 MN 352/13

    Klärungsfähigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Elternräten

    Aus "anderen wichtigen Gründen" ist der Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung erst dann geboten, wenn sich die Rechtsnorm bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich unwirksam erweist und der Normenkontrollantrag deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, juris Rdnrn. 27 ff., v. 19.5.2009 - 1 MN 12/09 - NVwZ-RR 2009, 830 u. juris Rdnrn. 4 ff., u. v. 21.3.1988 - 1 D 6/87 -, BRS 48 Nr. 30 u. juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2014 - 1 MN 243/13

    Verteilung der Kosten bei gleichzeitiger Akteneinsicht für mehrere Verfahren

    Die Akteneinsicht, in deren Rahmen die Kopien gefertigt wurden, wurde gleichermaßen in den Normenkontrollverfahren 1 KN 242/13 und 244/13 wie in den Normenkontrolleilverfahren 1 MN 243/13 und 1 MN 245/13 beantragt - in letzteren sogar nur durch Bezugnahme auf die Begründungen in den Hauptsacheverfahren.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2017 - 15 KF 13/16

    Auslegung; vorläufige Besitzeinweisung; Erläuterungsanspruch; Flurbereinigung;

    Vielmehr ist schon für die Auslegung (von baurechtlichen Plänen) in ehrenamtlich verwalteten Kleingemeinden anerkannt, dass sich die Auslegung auf Randzeiten in den Abendstunden bzw. am Samstag beschränken kann (vgl. Bayr. VGH, Beschl. v. 23.7.1981 - 16 XV 76 -, BayVBl. 1981, 691 f.; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 3 BauGB, Rn. 41, 41a) bzw. auf eine Terminabsprache verwiesen werden darf (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.2.2014 - 1 MN 245/13 -, juris, Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2020 - 1 MN 61/20

    Ortsrat; Veränderungssperre

    An letzterem fehlt es hier jedoch; der bloße Verweis auf eine Heilungsmöglichkeit ohne konkrete Ankündigung, eine Fehlerheilung auch tatsächlich zeitnah in Angriff nehmen zu wollen, genügt insoweit nicht (Senatsbeschl. v. 2.7.2013 - 1 MN 90/13 -, BRS 81 Nr. 79 = juris Rn. 61; v. 25.4.2014 - 1 MN 245/13 -, NVwZ-RR 2014, 463 = juris Rn. 35).
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